Wahlprogramm

Wahlprogramm PP Wahlprogramm KJP

Bayerns VielfalT. Vereinte Psychotherapeut*innen.

Wahlprogramm der gemeinsamen Liste von

  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM-D)
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)
  • DGVT-Berufsverband psychosoziale Berufe e.V. (DGVT-BV)
  • Mit Krankenhauspsychotherapeut*innen, Neuropsycholog*innen und Vertreter*innen von Universitäten und Hochschulen

Psychotherapie hat Zukunft!

Wir gestalten sie mit unserer Kammer!

Für die Vielfalt der Psychotherapie und deren Weiterentwicklung in den verschiedenen Feldern stehen bayerische Verhaltenstherapeut*innen, Neuropsycholog*innen, Krankenhauspsychotherapeut*innen und Vertreter*innen von Universitäten und Hochschulen.

Unsere Forderungen

  • Psychotherapie ist integraler und muss gleichberechtigter Teil der Gesundheitsversorgung sein.
  • Unsere Patient*innen und Klient*innen haben ein Recht auf eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung.
  • Eine angemessene und faire Bezahlung von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen und Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen ist notwendig.
  • Moderne und hinreichend öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildungskonzepte für die Psychotherapie müssen auch nach dem neuen Psychotherapeutengesetz gewährleistet werden.
  • Die Qualifikationen der angestellten Kolleg*innen müssen sich in ihren Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen widerspiegeln.

Das neue Psychotherapeutengesetz hat für unsere Berufsgruppe positive Perspektiven, aber auch große Herausforderungen mit sich gebracht. Die Kammer muss sich für eine hohe Qualität in Studium und Ausbildung einsetzen sowie für die Realisierung von Finanzierungskonzepten für die jetzige Ausbildung und die zukünftige Weiterbildung.

Darüber hinaus muss sich die Kammer auch anderen wichtigen Feldern widmen: Verbesserung der Personalplanung in stationären Einrichtungen/Psychiatrie, Stärkung der Psychotherapie in der Jugendhilfe, echte Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung.

Stand der Dinge

Wir haben als engagierte Kammerfraktion in der PTK Bayern in den letzten Jahren nachhaltig daran mitgewirkt, dass unsere Berufsgruppe im Gesundheitssystem an vielen Stellen beteiligt ist, dass wir gehört werden und unsere berechtigten Forderungen mehr und mehr berücksichtigt werden. Das gilt es nun zu nutzen und auszuweiten, da weitere wichtige Reformen nötig sind und der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hier auch Chancen aufgezeigt hat:

  • Die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich muss erneut überarbeitet werden.
  • Die Personalplanung Psychiatrie/Psychosomatik (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) muss sich am psychotherapeutischen Bedarf ausrichten (nicht an den Forderungen der Kassen nach Kostenbegrenzung).
  • In den Tarifverträgen für Angestellte muss unsere Berufsgruppe endlich überall facharztäquivalent verankert werden. Es müssen Aufstiegs- und Ver- antwortungsstufen geregelt werden, um die neue Weiterbildung zu ermöglichen.
  • Die Kliniken müssen genügend bezahlte Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen und auch Stellen für weiterbildungsverantwortliche Kolleg*innen.
  • Die Psychotherapie in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und in Beratungsstellen (z.B. Suchtberatung, Erziehungsberatung, Ehe- und Familienberatung) muss verankert und konzeptionell weiterentwickelt werden.
  • Für die Psychotherapie in der zukünftigen ambulanten Weiterbildung müssen ebenso wie für die derzeitige ambulante Psychotherapieausbildung angemessene tarifvertraglich faire Regelungen erarbeitet werden.

Rückblick

In der zurückliegenden Wahlperiode hat die Kammer einiges erreicht und Kandidat*innen unserer Liste haben daran an verschiedenen Stellen entscheidend mitgewirkt: im Kammervorstand, in Ausschüssen und Kommissionen, in der Delegiertenversammlung und im Rahmen von Beauftragungen, ebenso im Psychotherapeutenjournal und in Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer. Daneben spielten eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, die Planung und Durchführung von bedarfsgerechten Fortbildungen und die regelmäßige Information von Mitgliedern über verschiedene Medien eine wichtige Rolle, um die Kammer nach innen und außen besser zu verankern.

Wir haben als Berufsgruppe eine stabile Stellung innerhalb der bayerischen Gesundheitspolitik erreicht und werden regelmäßig bei Beratungen von Gesetzen etc. eingebunden; es gibt in Bayern gute Kontakte zu den Bezirkspsychiatrien und psychosomatischen Kliniken, zur Gewerkschaft ver.di sowie der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung sowie den Jugendhilfeträgern. Erfolgreiche Initiativen gegenüber der Politik, z.B. auch aktuell während der Koalitionsverhandlungen, bestätigen diese durchaus positive Entwicklung. Daran gilt es anzuknüpfen.

Unsere Ziele - Psychotherapeut*innen gemeinsam stark

1. Ambulante psychotherapeutische Versorgung:

Gerade in der Pandemie zeigt sich, dass der psychotherapeutische Versorgungsbedarf bei weitem nicht gedeckt ist. Darüber hinaus bestehen speziell für Migrant*innen und deren Familien und auch für weitere Personengruppen Sonderbedarfe, die von der Bedarfsplanung und der KVB bislang konsequent ignoriert werden.

2. Kostenerstattung:

Solange der psychotherapeutische Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, ist es Aufgabe der Kammer, die Pschotherapie in der Kostenerstattung politisch zu vertreten und die sog. Kostenerstattungspsychotherapeut*innen durch Serviceleistungen zu unterstützen.

3. Digitalisierung

kann sinnvoll und nützlich sein, sie ist allerdings kein Selbstzweck. Angebote dürfen nicht überhastet und dann zwingend eingesetzt werden, bevor Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend geprüft wurden. Das Durchsetzen der Telematikinfrastruktur zu Lasten von Leistungserbringer*innen und Patient*innen lehnen wir ab. Stopp des Honorarabzugs bei fehlender TI-Anbindung. Datensicherheit und Patient*innendatenschutz muss an erster Stelle stehen.

4. GOÄ/GOP:

Die längst überfällige Überarbeitung der Gebührenordnung von Beihilfe und PKV (GOÄ/GOP) muss die bestehenden psychotherapeutischen Leistungen deutlich besser honorieren und neue effektive psychotherapeutische Leistungen ins System aufnehmen.

5. Neue Versorgungsformen:

Die Kammer muss sich intensiv für eine sachgerechte Weiterentwicklung neuer Versorgungsmodelle engagieren und für Psychotherapie und Psychotherapeut*innen eine fachgerechte Beteiligung erarbeiten (z.B. G-BA-Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Versicherter, bei stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung oder bei Versorgungsverträgen für bestimmte Patient*innengruppen).

6. Neuropsychologie in Bayern:

Die Möglichkeiten für Sonderbedarfszulassungen für Neuropsychologische Psychotherapie sollten bayernweit noch viel öfter genutzt werden.

7. Tarifverträge:

Gemeinsam mit ver.di sollen die bayerischen Tarifverträge daraufhin untersucht werden, wo Psychotherapeut*innen als Berufsgruppe verankert werden müssen, um dann entsprechende Vergütungsregelungen zu verhandeln.

Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.

8. Psychotherapeutische Kompetenzen

müssen auch in der stationären Versorgung sachgerecht gewürdigt und verankert werden.

9. Positionen von Psychotherapeut*innen in Kliniken:

Gemeinsam mit den Klinikleitungen sind bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Leitungsfunktionen zu gewährleisten. Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.

10. Die G-BA-Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL)

muss so überarbeitet werden, dass in den Kliniken auch tatsächlich psychotherapeutische Behandlungen für alle Patient*innen in ausreichendem Umfang möglich werden.

11. Adäquate Vergütungsregelungen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA):

Hier muss auch von den Kliniken ein faires Miteinander mit den tariflich zu bezahlenden Weiterbildungsteilnehmer*innen der zukünftigen Generation ermöglicht werden.

12. Forensik/Maßregelvollzug – Strafvollzug:

Wir wollen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen, eine bessere Stellung der Kolleg*innen in den Einrichtungen, aber auch dafür, dass forensische und neuropsychologische Sachverständige vor Gericht tätig werden können.

13. Perspektiven zur Prävention psychischer Erkrankungen:

In der Pandemie sehen wir, dass die Prävention psychischer Störungen in Kindergarten und Schule beginnen und vor allem strukturelle Ansatzpunkte im Blick haben muss. Jugendhilfe und Kultusministerium sind wichtige Partner. Die Neugestaltung des Präventionsgesetzes nach dem Koalitionsvertrag kann wertvolle Impulse geben.

14. Rehabilitation:

Psychotherapeutisches Arbeiten hat hier eine herausgehobene Bedeutung. Deshalb muss an einer adäquaten Stellenplanung und sachgerechten Mitwirkungsregelungen mit Aufstiegsmöglichkeiten in den Reha-Kliniken gearbeitet werden.

15. Psychosoziale Beratung und Jugendhilfe

stellen – wie der öffentliche Gesundheitsdienst – in der Pandemiezeit wertvolle und unverzichtbare Hilfsangebote dar: sie müssen weiter gestärkt werden. Die konzeptionelle Bedeutung der Psychotherapie für diesen Bereich sollte durch die Einbeziehung in die zukünftige Fachpsychotherapeut*innen- Weiterbildung gestärkt werden.

16. Sozialpsychiatrische Versorgung:

Niedrigschwellige kostenfreie psychosoziale Angebote, wie z.B. gemeindenahe Sozialpsychiatrische Dienste, müssen erhalten und fachgerecht ausgebaut werden.

Perspektiven für unseren Berufsstand und die Kammer

  1. Mit uns vertritt und bündelt die Kammer die unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder. Durch intensive Kontakte zu politischen Entscheidungsträger*innen wird sachlich fundiert öffentlich und politisch Einfluss auf die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung genommen. Psychotherapie und psychosoziales Handeln müssen eine gesellschaftliche und (gesundheits-)politische Wertschätzung erhalten, die das Gesundheitswesen verbessert und wesentlich weiter entwickelt.

  2. Wir vertreten und unterstützen auch weiterhin alle Kolleg*innen, die institutionell angestellt oder selbstständig bzw. in eigener Praxis tätig sind. Die Finanzierung und Honorierung der Psychotherapie muss nicht nur erhalten, sondern auch deutlich verbessert werden.

  3. Wir brauchen einen gut ausgebildeten bzw. gut weitergebildeten fachlichen Nachwuchs. Wir kämpfen auch weiterhin um angemessene Finanzierungs- und Honorierungsmodelle für psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung.

  4. Wir stehen für eine Psychotherapie, die sich wissenschaftlich klinisch weiterentwickelt. Sie darf in ihren wissenschaftlichen Grundrichtungen und ihren Ausübungen nicht durch übernormierende und/oder fachfremde Vorgaben behindert werden. Für diese Vielfalt stehen wir.

  5. Ökonomisches Kammerhandeln und wirtschaftlich effiziente Strukturen und Regelungen werden durch uns weiterhin gefördert. Wir stehen für einen schonenden Umgang mit Kammerbeiträgen und konsequenter Ausschöpfung von Sparpotentialen.

  6. Kammervielfalt bei der Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit. Erhöhung der Transparenz der Kammerarbeit und des Versorgungswerks und weiterer Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder.

  7. Unser Auftrag: eine nachhaltige und ökologische Kammerpolitik. Die Kammer muss sich erreichbare Nachhaltigkeitsziele setzen und sich noch stärker an einer allgemeinen ökologischen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft beteiligen.
Die Kandidat/inn/en unserer Liste verkörpern mit Nachdruck die Vielfalt unserer Forderungen und Ziele. Unterstützen Sie uns für eine kompetente Vertretung der Vielfalt der Psychotherapie in Bayern und stimmen Sie für eine bessere Nutzung unserer Potentiale und Chancen. Wählen Sie unsere Liste!*

* Sie haben 35 Stimmen! Sie können jedem/jeder Kandidatin/en bis zu drei Stimmen geben (zusammen aber keinesfalls mehr als 35!). Auf jeden Fall sollten Sie ein Kreuz oben für die ganze Liste (Nr. 4) machen!

Wahlflyer zum Download

Bayerns VielfalT. Vereinte KJP.

Wahlprogramm der gemeinsamen Liste von

  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM-D)
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)
  • DGVT-Berufsverband psychosoziale Berufe e.V. (DGVT-BV)
  • Mit Krankenhauspsychotherapeut*innen, Neuropsycholog*innen und Vertreter*innen von Universitäten und Hochschulen

Psychotherapie hat Zukunft!

Wir gestalten sie mit unserer Kammer!

Für die Vielfalt der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und für ihre neuen Perspektiven stehen bayerische Verhaltenstherapeut*innen. Wir arbeiten in den verschiedenen Bereichen der KJP, in eigener Praxis, in Jugendhilfeeinrichtungen, in Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxen und Kliniken sowie an Hochschulen.

Unsere Forderungen sind:

  • Psychotherapie ist integraler und muss gleichberechtigter Teil der Gesundheitsversorgung sein.
  • Erhalt der qualifizierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Kinder und Jugendliche brauchen qualifizierte PT.
  • KJP müssen berufsrechtlich gleichgestellt sein, wir treten für bestmögliche Übergangsregelungen ein.
  • Unsere Patient*innen und Klient*innen haben ein Recht auf eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung.
  • Eine angemessene und faire Bezahlung von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen und Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen ist notwendig.
  • Moderne und hinreichend öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildungskonzepte müssen auch für den Weiterbildungsbereich Kinder- und Jugendpsychotherapie gewährleistet werden.

Das neue Psychotherapeutengesetz hat für unsere Berufsgruppen positive Perspektiven, aber auch große Herausforderungen mit sich gebracht. Diese betreffen die Qualität der Ausbildung bzw. Studiums und ihre Finanzierung und insbesondere auch die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung. Die Kammerarbeit muss sich daneben auch anderen wichtigen Feldern widmen: Verbesserung der Personalplanung in stationären Einrichtungen/ Psychiatrie, Stärkung der Psychotherapie in der Jugendhilfe, echte Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung.

Stand der Dinge

Wir haben als engagierte Kammerfraktion in der PTK Bayern in den letzten Jahren nachhaltig daran mitgewirkt, dass unsere Berufsgruppe im Gesundheitssystem an vielen Stellen beteiligt ist, dass wir gehört werden und unsere berechtigten Forderungen mehr und mehr Berücksichtigung finden. Das gilt es nun zu nutzen und auszuweiten, da weitere wichtige Reformen nötig sind und der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hier auch Chancen aufgezeigt hat:

  • Die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich muss erneut überarbeitet werden.
  • Die Personalplanung Psychiatrie/Psychosomatik (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) muss sich am psychotherapeutischen Bedarf ausrichten (nicht an den Forderungen der Kassen nach Kostenbegrenzung).
  • In den Tarifverträgen für Angestellte muss unsere Berufsgruppe endlich überall facharztäquivalent verankert werden. Es müssen Aufstiegs- und Verantwortungsstufen geregelt werden, um die neue Weiterbildung zu ermöglichen.
  • Die Kliniken müssen genügend bezahlte Weiterbildungsstellen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen schaffen und auch Stellen für weiterbildungsverantwortliche Kolleg*innen.
  • Die Psychotherapie in der Jugendhilfe und anderen Institutionen muss konzeptionell ausgearbeitet und auch dort als Weiterbildungsbaustein angeboten werden.
  • Für die Psychotherapie in der zukünftigen ambulanten Weiterbildung müssen ebenso wie für die derzeitige ambulante Psychotherapieausbildung angemessene, tarifvertraglich faire Regelungen erarbeitet werden.

Rückblick

In der zurückliegenden Wahlperiode hat die Kammer einiges erreicht und Kandidat*innen unserer Liste haben daran an verschiedenen Stellen entscheidend mitgewirkt: im Kammervorstand, in Ausschüssen, in der Delegiertenversammlung und im Rahmen von Beauftragungen, ebenso im Psychotherapeutenjournal und in Ausschüssen bzw. Kommissionen der Bundespsychotherapeutenkammer. Wichtig bei der Kammerarbeit waren wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit, bedarfsgerechte Fortbildungen und regelmäßige Mitgliederinformationen über verschiedene Medien, um die Kammer nach innen und außen besser zu verankern.

Wir haben als Berufsgruppe eine stabile Stellung innerhalb der bayerischen Gesundheitspolitik erreicht und werden regelmäßig bei Beratungen von Gesetzen etc. eingebunden; es gibt in Bayern gute Kontakte zu den Bezirkspsychiatrien und psychosomatischen Kliniken sowie den Kinder- und Jugendkliniken, zur Gewerkschaft ver.di sowie der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung und den Jugendhilfeträgern. Erfolgreiche Initiativen bei der Politik, z.B. auch aktuell bei den Regierungsparteien im Bund, während sie den Koalitionsvertrag aushandelten, bestätigen diese durchaus positive Entwicklung. Daran gilt es anzuknüpfen.

Unsere Ziele - Psychotherapeut*innen gemeinsam stark

1. Übergangsregelungen für KJP:

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird ein Weiterbildungsgebiet für die zukünftigen Psychotherapeut*innen. Wir fordern Übergangsregelungen, die eine Abwertung der heutigen KJP verhindern.

2. Ambulante psychotherapeutische Versorgung:

Gerade in der Pandemie zeigt sich, dass der psychotherapeutische Versorgungsbedarf bei weitem nicht gedeckt ist. Darüber hinaus bestehen speziell für Migrant*innen und deren Familien und auch für weitere Personengruppen Sonderbedarfe, die von der Bedarfsplanung und der KVB bislang konsequent ignoriert werden.

3. Kostenerstattung:

Solange der psychotherapeutische Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, ist es Aufgabe der Kammer, die Psychotherapie in der Kostenerstattung politisch zu vertreten und die sog. Kostenerstattungspsychotherapeut*innen durch Serviceleistungen zu unterstützen.

4. Digitalisierung

kann sinnvoll und nützlich sein, sie ist allerdings kein Selbstzweck. Angebote dürfen nicht überhastet und dann zwingend eingesetzt werden, bevor Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend geprüft wurden.

Das Durchsetzen der Telematikinfrastruktur zu Lasten von Leistungserbringer*innen und Patient*innen lehnen wir ab. Stopp des Honorarabzugs bei fehlen der TI-Anbindung. Datensicherheit und Patient*innen-Datenschutz muss an erster Stelle stehen.

5. GOÄ/GOP:

Die lange überfällige Überarbeitung der Gebührenordnung von Beihilfe und PKV (GOÄ/GOP) muss die bestehenden psychotherapeutischen Leistungen deutlich besser honorieren und neue effektive psychotherapeutische Leistungen ins System aufnehmen.

6. Neue Versorgungsformen:

Die Kammer soll sich intensiv für sachgerechte Weiterentwicklung neuer Versorgungsmodelle engagieren und für Psychotherapie und Psychotherapeut*innen dort eine sachgerechte Beteiligung erarbeiten (z.B. G-BA- Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Versicherter, bei stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung oder bei Versorgungs- verträgen für bestimmte Patient*innengruppen).

7. Tarifverträge:

Gemeinsam mit ver.di sollen die bayerischen Tarifverträge daraufhin untersucht werden, wo Psychotherapeut*innen (PP und KJP) als Berufsgruppe verankert werden müssen, um dann entsprechende Vergütungsregelungen zu verhandeln.

8. Positionen von Psychotherapeut*innen in Kliniken:

Gemeinsam mit den Klinikleitungen sind bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Leitungsfunktionen zu gewährleisten. Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.

9. Die G-BA-Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL)

muss so überarbeitet werden, dass in den Kliniken auch tatsächlich psychotherapeutische Behandlungen für alle Patient*innen in ausreichendem Umfang möglich werden. Die Strukturprüfungen des MDK müssen unsere psychotherapeutischen Kompetenzen in der Behandlungsführung sachgerecht würdigen.

10. Adäquate Vergütungsregelungen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA):

Hier muss auch von den Kliniken ein faires Miteinander mit den tariflich zu bezahlenden Weiterbildungsteilnehmer*innen der zukünftigen Generation ermöglicht werden.

11. Forensik/Maßregelvollzug – Strafvollzug:

Wir wollen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen, eine bessere Stellung der Kolleg*innen in den Einrichtungen, aber auch dafür, dass forensische und neuropsychologische Sachverständige vor Gericht tätig werden können.

12. Perspektiven zur Prävention psychischer Erkrankungen:

In der Pandemie sehen wir, dass die Prävention psychischer Störungen in Kindergarten und Schule beginnen und vor allem strukturelle Ansatzpunkte im Blick haben muss. Jugendhilfe und Kultusministerium sind wichtige Partner. Die Neugestaltung des Präventionsgesetzes nach dem Koalitionsvertrag kann wertvolle Impulse geben.

13. Rehabilitation:

Psychotherapeutisches Arbeiten hat hier eine herausgehobene Bedeutung. Deshalb muss an einer adäquaten Stellenplanung und sachgerechten Mitwirkungsregelungen mit Aufstiegsmöglichkeiten in den Reha-Kliniken gearbeitet werden.

14. Psychosoziale Beratung und Jugendhilfe

stellen – wie der öffentliche Gesundheitsdienst – in der Pandemiezeit wertvolle und unverzichtbare Hilfsangebote dar: sie müssen weiter gestärkt werden. Die konzeptionelle Bedeutung der Psychotherapie für diese Bereiche sollte durch die Einbeziehung in die zukünftige Fachpsychotherapeut*innen- Weiterbildung gestärkt werden.

15. Sozialpsychiatrische Versorgung:

Niedrigschwellige kostenfreie psychosoziale Angebote, wie z.B. gemeindenahe Sozialpsychiatrische Dienste, müssen erhalten und ausgebaut werden.

Perspektiven für unseren Berufsstand und die Kammer

  1. Mit uns vertritt und bündelt die Kammer die unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder. Durch intensive Kontakte zu politischen Entscheidungsträger*innen wird sachlich fundiert öffentlich und politisch Einfluss auf die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung genommen. Psychotherapie und psychosoziales Handeln müssen eine gesellschaftliche und (gesundheits-)politische Wertschätzung erhalten, die das Gesundheitswesen verbessert und wesentlich weiter entwickelt.

  2. Wir vertreten und unterstützen auch weiterhin alle Kolleg*innen, die institutionell angestellt oder selbstständig bzw. in eigener Praxis tätig sind. Die Finanzierung und Honorierung der Psychotherapie muss nicht nur erhalten, sondern auch deutlich verbessert werden.

  3. Wir brauchen einen gut ausgebildeten bzw. gut weitergebildeten fachlichen Nachwuchs. Wir kämpfen auch weiterhin um angemessene Finanzierungs- und Honorierungsmodelle für psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung.

  4. Wir stehen für eine Psychotherapie, die sich wissenschaftlich klinisch weiterentwickelt. Sie darf in ihren wissenschaftlichen Grundrichtungen und ihren Ausübungen nicht durch übernormierende und/oder fachfremde Vorgaben behindert werden. Für diese Vielfalt stehen wir.

  5. Ökonomisches Kammerhandeln und wirtschaftlich effiziente Strukturen und Regelungen werden durch uns weiterhin gefördert. Wir stehen für einen schonenden Umgang mit Kammerbeiträgen und konsequenter Ausschöpfung von Sparpotentialen.

  6. Kammervielfalt bei der Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit. Erhöhung der Transparenz der Kammerarbeit und des Versorgungswerks und weiterer Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder.

  7. Unser Auftrag: eine nachhaltige und ökologische Kammerpolitik. Die Kammer muss sich erreichbare Nachhaltigkeitsziele setzen und sich noch stärker an einer allgemeinen ökologischen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft beteiligen.
Die Kandidat/innen/en unserer Liste verkörpern mit Nachdruck die Vielfalt unserer Forderungen und Ziele. Unterstützen Sie uns für eine kompetente Vertretung der Vielfalt der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Bayern und stimmen Sie für eine bessere Nutzung unserer Potentiale und Chancen. Wählen Sie unsere Kandidat*innen und wählen Sie Liste 2 - Bayerns Vielfalt. Vereinte KJP!

* Sie haben 10 Stimmen! Sie können jedem/jeder Kandidatin/en bis zu drei Stimmen geben (zusammen aber keinesfalls mehr als 10!). Auf jeden Fall sollten Sie ein Kreuz oben für die ganze Liste (Nr. 2) machen!

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